Schallschutz wird immer bedeutender im Hochbau bzw. Wohnungsbau. Als staatlich anerkannte Sachverständiger für Schallschutz übernehmen wir eine wichtige Aufgabe für das Land Nordrhein-Westfalen. Wir arbeiten privatrechtlich im Namen des Bauherren und erstellen öffentlich- rechtliche Nachweise für Bauanträge von Wohn- und Nicht-Wohngebäuden, unter Berücksichtigung der bauordnungs- und zivilrechtlichen Anforderungen.

Wir entwickeln Konzepte zum Schutz vor Belastungen durch Umgebungslärm, Tritt- und Luftschall aus fremden Gebäudebereichen (z. B. Nachbarwohnung), Straßen-, Schienen- oder Flugverkehr. Wir erarbeiten Vorschläge zur Verbesserung der Raumakustik und beraten Sie in der Anwendung der passenden Baustoffe und Baukonstruktionen.

Interesse? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.